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Ein Halleluja dem Konsum! In der kalten Jahreszeit werden Millionen von Kaufverträgen abgeschlossen - es wird froh und fröhlich umgetauscht und reklamiert

Egal ob man Unternehmer ist oder Konsument. Das Konsumentenschutzgesetz ist aufgrund der vielen Millionen von tagtäglichen Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen und Unternehmen allgegenwärtig und oft zu beachten. Beinahe jeder tägliche Vertragsabschluss wird durch dieses Regelwerk beeinflusst; egal ob wir Weihnachtsgeschenke kaufen oder diese reklamieren, eine Fahrkarte oder ein Getränk erwerben, einen Handy-, Versicherungs- oder Kreditvertrag abschließen oder im Internet ein Buch bestellen.

Die wichtigsten Infos für Sie als Konsument:

  • Rücktrittsrecht vom Vertrag: Als Konsument haben Sie ein Rücktrittsrecht u.a. beim Abschluss von Verträgen im Zuge von Haustürgeschäften, im Internet, mittels Katalog oder Fernsehen, bei bestimmten Versicherungs- und Immobiliengeschäften, Zeitschriftenabos oder wenn bestimmte beim Vertragsabschluss als wahrscheinlich dargestellte wesentliche Umstände nicht eintreten. Die Frist für die Erklärung des Rücktrittes beträgt in der Regel eine Woche.
  • Gültigkeit von Verträgen: Als Konsument sind Sie oft im Vorteil. Auch wenn Sie einen Vertrag unterfertigt, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert haben, so muss nicht jedes Wort, jede Vertragsklausel für Sie Gültigkeit haben. Sittenwidrige bzw. gröblich benachteiligende oder in den AGB „versteckte“ Bestimmungen können ungültig oder anfechtbar sein.
  • Mängel und Gewährleistung: Während das Recht auf Mängelbehebung / Gewährleistungsrecht zwischen Unternehmern stark eingeschränkt werden kann, haben Konsumenten immer ein Recht auf 2 bzw. 3 Jahre Gewährleistung. In erster Linie haben Sie Recht auf Austausch bzw. Mängelbehebung.
  • Klagen und Gericht: Als Verbraucher müssen Sie im Normalfall an Ihrem Wohnort geklagt werden.
  • Umtausch: Entgegen der weitläufigen Meinung besteht kein generelles Recht auf Umtausch. Ein Umtauschrecht muss im Zuge des Vertragsabschlusses extra vereinbart werden.

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