Gerichtsstandvereinbarung in der Fußzeile ausreichend? (OGH 24. 4. 2013 9 Ob 25/13m)
Der Oberste Gerichtshof hat bereits zu 7 Ob 320/00k ausgesprochen (Art 23 Abs 1 lit a EuGVVO), dass keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, wenn sich die Wortfolge „"Gerichtsstand: xyz" nicht im Vertragstext selbst, sondern in der letzten Fußzeile der ersten Seite (unterhalb des Vertragstextes auf dieser Seite befindet) vorhanden ist. Im Umfeld der Fußzeilen ist daher ein Anbot auf Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung versteckt, welches dort nicht zu erwarten ist und das in dieser Form im geschäftlichen Verkehr unüblich ist.
Entscheidung zum Unfallversicherungsschutz einer Arbeitnehmerin (OGH 19. 3. 2013 10 ObS 169/12v)
Wie der OGH in seiner angeführten Entscheidung feststellt, ist ein zwölf Kilometer von der Arbeitsstätte entfernter Supermarkt kein in der Nähe der Arbeitsstätte gelegener Ort. Die Klage der Arbeitnehmerin auf Gewährung einer Versehrtenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung blieb daher erfolglos.
Arbeitnehmer kann auf seine Ansprüche nicht wirksam verzichten (OGH 4. 3. 2013 8 ObA 10/13y)
Die Verzichtserklärung eines Arbeitnehmers ist über die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus unwirksam und zwar so lange, bis das Arbeitsverhältnis auch wirtschaftlich vollständig beendet ist und sich der Arbeitnehmer in keiner Drucksituation mehr befindet.
Im aktuellen Fall war die Klägerin als Kellnerin tätig und leistete regelmäßig Überstunden. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst und zwei Tage später der Klägerin eine Verzichtserklärung vorgelegt, welche diese unterfertigte.
Freundschaftliches Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigem (OGH 27. 2. 2013 15 Os 110/12h, 15 Os 144/12h)
Nachdem ein Angeklagter vom Geschworenengericht wegen Mordes schuldig gesprochen wurde, bekämpfte dieser das Urteil unter anderem mit der Begründung, der Vorsitzende des Schwurgerichtshofs sei infolge eines freundschaftlichen Naheverhältnisses zum im Verfahren tätigen psychiatrischen Sachverständigen nicht unvoreingenommen und unparteilich gewesen.
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes (OGH 29. 11. 2012, 2 Ob 43/12f)
Die Aufklärungspflicht eines Zahnarztes reicht so weit, dass dieser bei einer nicht dringlichen Versorgung des Gebisses eines Patienten mit „Goldkronen“ auch über die zwar äußerst selten auftretende, in der Zahnmedizin jedoch bekannte Möglichkeit einer „Goldallergie“ aufzuklären hat.
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