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Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Bis Ihr Strafverteidiger beauftragt ist und dieser die Akteneinsicht vorgenommen hat, empfiehlt es sich daher dringend, keine Angaben zur Person oder zur Sache zu machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

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Strafverteidiger Innsbruck | Strafverteidigung - Was mache ich bis mein Strafverteidiger eintrifft?.