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Ein Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben einer Person haben, von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht kann genutzt werden, um sich nicht selbst zu belasten. Trotz des Rechts auf Aussageverweigerung kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Dies sollte jedoch stets in Absprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger erfolgen. Belastende Aussagen des Beschuldigten bei der Polizei können später im Strafverfahren kaum mehr glaubhaft revidiert werden. Der beigezogene Strafverteidiger wird möglicherweise je nach Strafsache von einer Aussage vor der Polizei abraten, ansonsten sorgsam darauf achten, dass die Aussage des Beschuldigten von der Polizei richtig protokolliert wird.

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Strafverteidiger Innsbruck | Strafverteidigung - Soll man zur Einvernahme bei der Polizei bzw. Kriminalpolizei bereits einen Strafverteidiger mitnehmen?.