Ein Freizeitwohnsitz in Tirol ist eine Wohnung oder Wohnräumlichkeit, die nicht als Hauptwohnsitz dient, sondern für Freizeit- oder Erholungszwecke genutzt wird. Die Nutzung ist zeitlich beschränkt und unterliegt speziellen rechtlichen Bestimmungen. Gemäß § 13 des Tiroler Raumordnungsgesetzes sind Freizeitwohnsitze wie folgt definiert:
„Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.“
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