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Abbauvertrag

Als Abbauvertrag wird eine entgeltliche Überlassung von Liegenschaften zum Abbau von Rohstoffen bezeichnet. Im Unterschied zum Bestandvertrag vermindert sich die Substanz des Grundstücks, weshalb es sich hier um einen gemischten Vertrag handelt, der sowohl Elemente des Kaufes als auch der Pacht enthält.

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