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Gebrauchsmuster

Ist ein Begriff für durch das GMG (Gebrauchsmustergesetz) geschützte Erfindungen. Das Gebrauchsmuster ist - im Unterschied zum Geschmacksmuster - wie das Patent ein technisches Schutzrecht. Im Unterschied zum Patent ist das Gebrauchsmuster ein reines Registerrecht. Außerdem werden bei der Beantragung nur die formalen Antragskriterien geprüft. Das Gebrauchsmuster bedarf einer geringeren Erfindungshöhe.

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