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Kartellrecht

Darunter wird der Rechtsbereich verstanden, welcher der Sicherung von Handlungsspielräumen von Unternehmern und der Erhaltung von wettbewerblichen Marktstrukturen dient. Es soll weder das jeweilige Unternehmen selbst noch Dritte in ihrem Wettbewerb beschränkt werden.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.