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Subjektives Recht

Als subjektives Recht bezeichnet man jene konkreten rechtlichen Befugnisse oder Ansprüche, die einem einzelnen Rechtssubjekt selbst zustehen. So erwerben Sie in der Regel mit Abschluss eines Kaufvertrages und der Übergabe einer Sache (z.B. eines Fahrrades) das Eigentumsrecht an diesem Gegenstand. Subjektive Rechte sind somit die dem einzelnen Rechtssubjekt (Menschen oder juristischen Personen) von der Rechtsordnung verliehenen Befugnisse/Berechtigungen.

Wie schon an dem angeführten, einfachen Sachverhalt des Kaufs eines Fahrrades ersichtlich ist, kann bei solchen Rechtsvorgängen einiges schief gehen. Das Fahrrad könnte sich in den ersten Tagen als defekt oder gar unbrauchbar herausstellen, es könnte Ihren Vorstellungen nicht entsprechen und Sie wollen es zurückgeben oder es könnte gar gestohlen sein und würde sich dann die Frage stellen, ob Sie tatsächlich Eigentum erworben haben.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.