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Baurecht

Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch und entsteht am gesamten Grundbuchskörper. Der Bauberechtigte hat in Bezug auf das Bauwerk die Rechte eines Eigentümers.

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