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Condictio indebiti

Dies ist die bereicherungsrechtliche Rückforderungsklage wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld. Wurde irrtümlich jemandem eine Sache oder eine Handlung geleistet, wozu dieser gegen den Leistenden kein Recht hat, so kann gemäß § 1431 ABGB die Sache zurückgefordert werden bzw. ein durch die Handlung verschaffter Nutzen angemessener Lohn verlangt werden.

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