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Geschäftsfähigkeit

Diese ist die Fähigkeit, sich durch eigenes rechtsgeschäftliches Verhalten zu berechtigen oder zu verpflichten. Ist man geschäftsunfähig, kann man nur durch einen rechtlichen Vertreter Rechte erwerben und sich verpflichten.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.