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Rechtsanwaelte Attorneys Innsbruck 1

Law Experts Rechtsanwälte - Dr. Wiesflecker, Rechtsanwälte Österreich

 

Streit vermeiden - Law Experts Rechtsanwälte Österreich, Wir beraten Sie von Anfang an

Law Experts Rechtsanwälte legen besonderen Wert darauf, Streit zu vermeiden und Sie für Ihre täglichen Wirtschaftsaktivitäten freizuspielen. Wir beraten Sie bei der streitvermeidenden Gestaltung von Verträgen und den zugrundeliegenden Vertragsbeziehungen. Auch durch die vorausschauende Formulierung von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln sowie von besonders konfliktanfälligen vertraglichen Bestimmungen können kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Wir klären auf und minimieren das Streitpotential von Anfang an, indem wir transparente, faire und rechtssichere Formulierungen ausverhandeln. Als prozesserfahrene Rechtsanwälte haben wir den möglichen Streitfall immer im Blickfeld und sorgen vor.

Wenn sich eine rechtliche Auseinandersetzung anbahnt, entwicklen wir für Sie entsprechende Strategien zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Law Experts Rechtsanwälte begleiten Sie bei den außergerichtlichen Verhandlungen als strategischer Berater oder Verhandlungsführer an der Front.

 

Prozessführung & Schiedsverfahren - Law Experts Rechtsanwälte Österreich - Im Team von Experten mehr erreichen

Nicht immer lassen sich Konflikte durch Verhandlungen außergerichtlich lösen. In diesem Fall benötigen Sie einen prozesserfahrenen Partner, der Ihnen die Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufzeigt und Sie auf den Prozess vorbereitet. Law Experts Rechtsanwälte Österreich bieten Ihnen diese gewissenhafte Vorbereitung und strategische Planung im Bereich Prozessführung vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Law Experts Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren international aktive und renommierte Unternehmen und Privatpersonen in gerichtlichen Verfahren. Eigene Ansprüche effizient durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, dies ist unsere Aufgabe als Ihre Rechtsanwälte. Unsere Prozessrechtsspezialisten bieten Ihnen bei nationalen und internationalen Streitigkeiten einen umfassenden und erstklassigen Service im Bereich Prozessführung. Im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung entwickeln wir mit Ihnen die effizientesten Angriffs- bzw. Verteidigungsstrategien. Die Erstellung erstklassiger Schriftsätze, die strategische Verhandlungsführung in den mündlichen Streitverhandlungen und die Beweisaufnahme steht im besonderen Fokus unserer Litigation-Experten. Ziel ist es, das Gericht von Ihrem Rechtsstandpunkt zu überzeugen. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir auf Ihrer Seite und geben 100%.

 

Law Experts Rechtsanwälte - Im Team von Experten mehr erreichen, Ihre Anwälte

Law Experts Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie im Team. Dr. Wiesflecker und seine Juristen sind dynamische und proaktive Rechtsanwälte mit der nötigen Praxiserfahrung und umfassendem Spezialwissen.

Law Experts Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker betreut aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des internationalen Vertragsrechtes sowie des Zivil- und Prozessrechtes namhafte Unternehmen und Privatpersonen und ist Vertrauens- und Vertragsanwalt einer gesetzlichen Interessensvertretung.

Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Rechtssache mit der maximalen Aufmerksamkeit und Genauigkeit und ausschließlich von hoch qualifizierten Experten im Law Experts Team bearbeitet wird. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir auf Ihrer Seite und geben 100%.

 

International ausgezeichnet - Regional vernetzt, Ihre Law Experts Rechtsanwälte

Die international ausgezeichneten Law Experts Rechtsanwälte verfügen über Standorte / Sprechstellen in Innsbruck, Telfs und Wien sowie über ein österreichweites und weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien. Überdies verfügt unsere Rechtsanwaltskanzlei nicht nur international, sondern auch regional über beste Kontakte.

Mehr Informationen zur Zufriedenheit unserer Mandanten, unseren Fachmitgliedschaften und Auszeichnungen sowie unserem Team finden Sie wie folgt:

Fachpublikationen, aktuelle Rechtsprechung, unser Rechtswörterbuch sowie Law Experts auf Twitter finden Sie unter folgenden Punkten:

Gerne beraten wir Sie umfassend und kompetent! Wir vertreten Ihre Interessen in ganz Österreich. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir auf Ihrer Seite und geben 100%

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und klicken Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Rechtsanwaltskanzlei Law Experts zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.

 

 

 

 

Mitglied von: Die österreichischen Rechtsanwälte, ÖGEBAU, Corporate INTL, GLOBAL LAW EXPERTS, LEGAL 500

 

Finden Sie weitere Informationen zum Thema Zivilverfahren in Österreich, Gerichtsverfahren Österreich, Parteieneinvernahme, Zeugeneinvernahme, Beweiswürdigung, Zivilverfahren und Klage wie folgt:

 

Das Gerichtsverfahren, Zivilverfahren in Österreich

Unter Zivilverfahren in Österreich versteht man die staatlich geregelte Möglichkeit der Durchsetzung sogenannter zivilrechtlicher Ansprüche. Die Möglichkeit der Durchsetzung durch die Einbringung einer Klage schließt eben die Selbsthilfe durch den Betroffenen aus. Im österreichischen Gerichtsverfahren bringt daher der Kläger gegen den behaupteten Gegner (Beklagter) die entsprechende Klage vor einem österreichischen Gericht ein.

Der Klagsanspruch hat auf Basis einer zivilrechtlichen Grundlage zu bestehen und kann in der Folge ein entsprechendes Urteil im Zivilverfahren ergehen. Bezahlt der Beklagte den z.B. eingeforderten Betrag sodann nicht bzw. erfüllt er das Urteil nicht (z.B. Unterlassungsanspruch) dann kann in Österreich ein entsprechendes Zwangsvollstreckungsverfahren zur Rechtsverwirklichung eingeleitet werden.

 

Das österreichische Zivilprozessgesetz, Gerichtsverfahren in Österreich, Gerichte in Österreich

Die österreichischen Zivilprozessgesetze (JN und ZPO) wurden 1895 und 1896 beschlossen und traten in der Folge in Kraft. Die geltenden Grundsätze im österreichischen Zivilprozessrecht sind die Grundsätze der Öffentlichkeit, Mündlichkeit, freien Beweiswürdigung und auch der Raschheit des Verfahrens.

Die Gerichtsbarkeit in Zivilrechtsachen wird durch die ordentlichen Gerichte ausgeübt. Die ordentlichen Gerichte in Österreich sind die Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof.

Entscheidungen treffen in derartigen Zivilverfahren die Berufsrichter, welche Beamte sind, die auf Antrag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten oder vom Bundesminister für Justiz ernannt werden. Richter sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig, unversetzbar und unabsetzbar.

In einem österreichischen Zivilverfahren (Zivilprozess) gibt es sogenannte Parteien. Dies sind jene Personen, die eben am Zivilprozess teilhaben, die Klärung einer Rechtsfrage verlangen und handelt es sich hierbei im Wesentlichen um den Kläger und den Beklagten.

 

Die Klage im österreichischen Zivilverfahren, Gerichtsverfahren in Österreich

Mit der Klage leitet der Kläger das Zivilverfahren in Österreich ein und bestimmt der Inhalt dieser Klage den Umfang des Rechtsstreits. Die Klage muss im österreichischen Gerichtsverfahren einen bestimmten Inhalt aufweisen. So muss aus der Klage der grundsätzliche Inhalt des Rechtsstreites und insbesondere das Klagebegehren hervorgehen. Der Kläger hat die Tatsachen, auf die er sein Klagebegehren stützt, kurz und vollständig anzugeben. Im Idealfall sollen auch entsprechende Beweismittel schon dargelegt werden. Besonders wichtig in einer Klage ist das Klagebegehren. Mit dem Klagebegehren fordert der Kläger beispielsweise die Bezahlung eines bestimmten Betrages vom Beklagten.

In Österreich gibt es unterschiedliche Klagearten. Es gibt beispielsweise die sogenannte Leistungsklage (ein bestimmter Betrag wird gefordert), die Feststellungsklage (beispielsweise die Feststellung, dass ein Mietverhältnis nicht besteht) oder die Rechtsgestaltungsklage (z.B. Scheidungsklage).

Wird die Klage vor einem österreichischen Gericht vom Kläger eingebracht, so steht dem Beklagten die Möglichkeit zu, eine Klagebeantwortung einzubringen. Mit der Klagebeantwortung kann der Beklagte seine Sicht der Dinge schildern.

In der Folge wird in einem Zivilverfahren in Österreich das Beweisverfahren eröffnet. Das Beweisverfahren läuft im Wesentlichen in der mündlichen Streitverhandlung vor Gericht ab. Hier werden sodann Parteien und Zeugen einvernommen. Grundsätzlich haben Beweise vor dem erkennenden Gericht in Österreich aufgenommen zu werden.

 

Parteieneinvernahme im Zivilverfahren in Österreich

Sogenannte Parteien (also in der Regel die klagende und beklagte Partei) können in einem Gerichtsverfahren in Österreich (Zivilverfahren) weder zum Erscheinen zur Verhandlung noch zur Aussage gezwungen werden, wobei sie grundsätzlich zum Erscheinen, zur Aussage und zum allfälligen Eid verpflichtet sind. Im Unterschied zur Einvernahme eines Zeugen in einem österreichischen Zivilverfahren gibt es keine Sanktion bei Nichterscheinen oder Aussageverweigerung (§ 380 Abs 3 ZPO). Das Gericht kann das Verhalten der Partei allerdings im Zuge der im österreichischen Zivilprozessrecht geltenden freien Beweiswürdigung berücksichtigen.

Zu beachten ist, dass die Partei im österreichischen Zivilrecht ebenso wie der Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt. Der Unterschied besteht darin, dass eine falsche Aussage einer Partei nur dann nach § 288 StGB strafbar ist, wenn die Partei zuvor vereidigt wurde.

 

Zeugeneinvernahme im österreichischen Zivilverfahren

Die Einvernahme der Zeugen in einem österreichischen Zivilprozess erfolgt durch den Richter. Die Parteien haben aber darüber hinaus ein Fragerecht. Der Richter kann unangemessene Fragen zurückweisen (§ 289 Abs 1 ZPO). Gegen die Zurückweisung einer Frage ist grundsätzlich kein gesondertes Rechtsmittel möglich. Der Zeuge hat die Wahrheit zu sagen, da er ansonsten gemäß § 288 StGB strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

Beweiswürdigung im Gerichtsverfahren in Österreich

Die Zivilprozessordnung kennt grundsätzlich die folgenden fünf Beweismittel: Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein und die Parteienvernehmung. Grundsätzlich darf in einem österreichischen Zivilverfahren alles als Beweismittel herangezogen und gewürdigt werden, was der Wahrheitsfindung dient.
In österreichischen Gerichtsverfahren herrscht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Dies bedeutet in einem österreichischen Zivilverfahren, dass das Gericht bei der Beweiswürdigung an keine festen Regeln gebunden ist. Kein Beweismittel ist daher grundsätzlich „besser“ als ein anderes und auch eine größere Anzahl an Beweismitteln führt nicht zwingend zu einer größeren Überzeugungskraft.

Die Richter in einem österreichischen Zivilverfahren müssen somit nach freier, persönlicher Überzeugung entscheiden, welchem Vorbringen sie aufgrund welcher Beweismittel Glauben schenken. Beim Gericht liegt also in einem österreichischen Zivilverfahren die volle Verantwortung für die Wahrheitsfindung. Das hat den Vorteil, dass die Gerichte in Gerichtsverfahren in Österreich sehr flexibel entscheiden und den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung tragen können. Der Nachteil ist allerdings, dass die Ergebnisse der Beweiswürdigung durch den Richter oft kaum vorherzusehen ist.

Grundsätzlich trägt jede Partei für ihr eigenes Vorbringen bzw. ihre eigenen Behauptungen die sogenannte Beweislast. Wer beispielsweise in einem österreichischen Gerichtsverfahren behauptet, dass ein Bauwerk mangelhaft ausgeführt worden ist, muss diese Mangelhaftigkeit auch beweisen. Nur in bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine sogenannte Beweislastumkehr vor.

 

Urteilsverkündung im Zivilverfahren in Österreich

Im Zivilverfahren in Österreich ist das Urteil möglichst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu verkünden (§ 414 Abs 1 ZPO). Bei der mündlichen Verhandlung sind die Entscheidungsgründe zu verkünden. Die Verkündung kann auch ohne Anwesenheit beider Parteien erfolgen. Die Kostenentscheidung kann der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleiben (§ 414 Abs 2 ZPO). Die Rechtsmittelfrist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Urteils.

 

Honorarvereinbarung, Rechtsanwaltstarifgesetz, Autonome Honorarkriterien (AHK) und Kostenersatz im Zivilverfahren in Österreich

In Österreich gilt die freie Honorarvereinbarung, wodurch jeder Rechtsanwalt in Österreich jedenfalls einen Anspruch auf eine angemessene Entlohnung hat. Die Honorarvereinbarung ist der Vertrag des Rechtsanwaltes mit dem Mandanten über die Abrechnung seiner Leistung. Wurden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, so rechnet der Anwalt in Österreich „nach Tarif“ ab (u.a. Rechtsanwaltstarifgesetz). Die gesetzlichen Tarifbestimmungen sind vor allem das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) und die Autonomen Honorarkriterien (AHK).

Für die Abrechnung bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten. Eine Abrechnung erfolgt in der Praxis wie folgt:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (wahlweise nach Einheitssatz oder Einzelleistung)
  • Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien
  • Abrechnung nach Stundensatz

Die vollständig obsiegende Partei, also jene Partei, die zu 100 % mit seiner Ansicht durchdringt (Kläger oder Beklagte), hat grundsätzlich Anspruch auf vollen Kostenersatz (§ 41 Abs 1 ZPO). Die Geltendmachung der Verfahrenskosten erfolgt durch Vorlage des Kostenverzeichnisses nach Verkündung des Schlusses der mündlichen Verhandlung. Die verspätete Legung des Kostenverzeichnisses führt zum Verlust des Anspruches auf Kostenersatz (§ 52 Abs 3 ZPO).

Mehr Informationen unter:

 
 > Finden Sie noch mehr Informationen zum Zivilrecht und Zivilprozessrecht in unserer Wissensdatenbank oder unter dem Menüpunkt News.

 

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