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Konventionalstrafe

Die sogenannte Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Schadensersatz, den die Vertragsparteien für den Fall der schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung vereinbaren. Nach herrschender Ansicht ist diese Vertragsstrafe unabhängig davon zu bezahlen, ob ein Schaden tatsächlich eingetreten ist.

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Rechtswörterbuch - Konventionalstrafe