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Wandlung

Unter Wandlung versteht man die Aufhebung des Vertrages. Nach erfolgreicher Wandlung gibt es keinen Rechtsgrund für weitere Leistungen, sie müssen nicht erbracht werden. Leistungen, welche im Hinblick auf den Vertrag erbracht wurden, sind bereicherungsrechtlich herauszugeben, da der rechtliche Grund sie zu behalten, aufgehört hat.

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Rechtswörterbuch - Wandlung