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Was ist ein Kartell?

Urspründlich stammt der Ausdruck aus dem Lateinischen (charta, frz. cartel, ital. cartello = Schreiben oder Vereinbarung). Gemäß Legaldefinition in § 1 Abs 1 KartG sind ein Kartell Zusammenschlüsse oder Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken.

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Rechtswörterbuch - Kartell