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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Das ABGB ist seit 1.1.1812 in Kraft. Gegenstand der Kodifikation ist das allgemeine Privatrecht. Es ist in drei Teile gegliedert: im ersten Teil werden Personen- und Familienrecht geregelt, im zweiten Teil folgt das Sachenrecht und der dritte Teil handelt "Von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte". In seiner Einteilung folgt das AGBG dem älteren Institutionensystem, das von einer Zweiteilung des Stoffes in Personen- und Vermögensrecht ausgeht. Seit seinem Inkrafttretem wurde das ABGB einerseits einige Male novelliert (vgl zB die drei Teilnovellen 1914, 1915 und 1916; Gewährleistungsreform 2001; Reformen des Erb- und Familienrechts), andererseits traten zahlreiche Sondergesetze neben das ABGB (vgl zB EheG; MRG; BGBl 1981/520; WEG; AtomHG). Auch die in der Europäischen Gemeinschaft eingeleitete Rechtsangleichung  wirkt sich im bürgerlichen Recht aus. 

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